Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Ratgeber Informationen zu Blutzucker

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Registergericht: Amtsgericht Köln

Vertreten durch die Geschäftsführer Holger F. Caspari, Kirsten Caspari

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Holger F. Caspari
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
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Layout, Umsetzung: GFMK GmbH & Co. KG
Texte: Fedor Singer

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Blutzucker bezeichnet die Glukose bzw. den Traubenzucker im Blut. Es handelt sich um einen sogenannten Einfachzucker, der schnell über den Darm aus der Nahrung aufgenommen wird. Blutzucker ist für den Körper ein wichtiger Lieferant von Kalorien bzw. Energie. Der Blutzucker kann mithilfe des Hormons Insulin in die Körperzellen gelangen. Insulin wird in der Bauchspeicheldrüse hergestellt. Die Produktion von Insulin kann gestört sein. Dann wird die Glukose bzw. der Blutzucker nicht mehr richtig verwertet. Blutzucker kann entweder in Milligramm pro Deziliter (mg/dl) gemessen werden oder in Millimol pro Liter (mmol/l). Es sollten bei der Messung des Blutzuckers bestimmte Werte nicht über- oder unterschritten werden.

Bei Diabetikern kann sich ein sogenannter diabetischer Fuß entwickeln. Schädigungen an den Nerven, Durchblutungsstörungen und eine schlechte Wundheilung durch Diabetes mellitus können dazu führen, dass Wunden chronisch werden. Diese müssen richtig behandelt werden. Insulinpflichtige Patienten benutzen heute i. d. R. keine Einmalspritzen mehr. Stattdessen werden Insulin-Pens verwendet, die einfacher in der Anwendung sind. Eine Insulinpumpe wird außen am Körper des Patienten angebracht. So wird regelmäßig Insulin freigesetzt. Das Insulin, das zu den Mahlzeiten benötigt wird, kann per Knopfdruck verabreicht werden. Den Vorrat an Insulin trägt man immer bei sich. Dies lässt dem Betroffenen gewisse Freiheiten im Tagesablauf.

Diagnose Blutzucker

Die Diagnose des Blutzuckers erfolgt meist, um festzustellen, ob der Betroffene an Diabetes mellitus erkrankt ist. Von Bedeutung für diese Krankheit sind, je nach Diabetestyp, Risikofaktoren wie z. B. Übergewicht, erbliche Faktoren, Rauchen und Alkohol. Wer gefährdet ist, sollte sich einer alljährlichen Vorsorgeuntersuchung beim Arzt unterziehen. Dabei wird der Blutzucker gemessen. Der nüchtern gemessene Blutzucker sollte einen Wert von 110 mg/dl nicht überschreiten. Ansonsten kann ein Vorstadium des Diabetes-Typ-2 (Prädiabetes) vorliegen. Bringt die Messung des Blutzuckers nüchtern keine Klarheit, wird ein oraler Glukosetoleranztest vorgenommen. Die Patienten trinken eine Glukoselösung. Zwei Stunden später wird der Blutzucker gemessen. So kann man Diabetes mellitus oder eine gestörte Glukosetoleranz diagnostizieren.